Fähigkeiten entdecken, Perspektiven finden.

Beratung

offene Eingangstür SkF

Beratung für Frauen, Familien und Schwangere

Sie sind schwanger und suchen eine Ansprechpartnerin? Sie möchten klären, welche Möglichkeiten und Perspektiven es für Sie gibt? Sie benötigen Informationen über Hilfsmöglichkeiten, finanzielle Unterstützung und gesetzliche Grundlagen?

 

Anne Pfeifer, 0176 24329978

pamperin@skf-ludwigslust.de

Mitarbeiterin der Beratungsstelle

Ulrike Manzei, 0176 61685400

manzei@skf-ludwigslust.de

Wir beraten und begleiten Sie:

  • in allen Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt
  • bei Konflikten und Nöten in der Schwangerschaft
  • bei der Vorbereitung auf die neue Lebenssituation mit Kind
  • bei Problemen mit dem Partner, den Eltern oder anderen Bezugspersonen
  • wenn vertrauliche Geburt oder Adoption ein Weg sein könnten
  • im Zusammenhang mit vorgeburtlichen Untersuchungen
  • auch nach der Geburt des Kindes bis zum 3. Lebensjahr
  • nach Frühgeburt
  • bei drohender Fehlgeburt oder bei Verlust eines Kindes
  • nach einem Schwangerschaftsabbruch
  • zu Fragen der Sexualität, Familienplanung und Empfängnisregelung
  • bei unerfülltem Kinderwunsch

Wir informieren Sie:

  • über rechtliche Regelungen wie Mutterschutz, Elternzeit und Sorgerecht
  • über finanzielle Ansprüche wie Elterngeld, Unterhalt, Leistungen nach SGB II (Hartz IV)

Wir vermitteln Ihnen:

  • finanzielle Unterstützung durch staatliche und kirchliche Stellen
  • gut erhaltene Kleidung und Zubehör für Babys und Kleinkinder

Wir sind für Sie da.

  • Ihr Partner und Ihnen wichtige Personen sind beim Gespräch willkommen.
  • Alle Angebote richten sich an Frauen, Paare und Männer im Rahmen von Schwangerschaft und Geburt bis zum dritten Lebensjahr des Kindes.
  • Als katholische Beratungsstelle für Schwangere dürfen wir keinen Beratungsschein ausstellen, wie er für einen Schwangerschaftsabbruch nach § 219 Abs. 2 StGB vorgeschrieben ist. Doch ist in manchen Fällen die gefühlte Ausweglosigkeit der Situation nach einer solchen Beratung nicht mehr so groß oder ganz beseitigt, denn es gibt viele Möglichkeiten der staatlichen oder auch kirchlich-caritativen Unterstützung im Falle einer Geburt des Kindes.
  • Die Beratungsangebote sind kostenfrei. Es ist möglich, sich anonym beraten zu lassen. Die Beraterinnen unterliegen der Schweigepflicht.

Wir stehen Ihnen gerne nach vorheriger Terminabsprache zur Verfügung.

Beratung für Frauen, Familien und Schwangere

Sie sind schwanger und suchen eine Ansprechpartnerin? Sie möchten klären, welche Möglichkeiten und Perspektiven es für Sie gibt? Sie benötigen Informationen über Hilfsmöglichkeiten, finanzielle Unterstützung und gesetzliche Grundlagen?

 

Anne Pfeifer, 0176 24329978

pamperin@skf-ludwigslust.de

Mitarbeiterin der Beratungsstelle

Ulrike Manzei, 0176 61685400

manzei@skf-ludwigslust.de

Wir beraten und begleiten Sie:

  • in allen Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt
  • bei Konflikten und Nöten in der Schwangerschaft
  • bei der Vorbereitung auf die neue Lebenssituation mit Kind
  • bei Problemen mit dem Partner, den Eltern oder anderen Bezugspersonen
  • wenn vertrauliche Geburt oder Adoption ein Weg sein könnten
  • im Zusammenhang mit vorgeburtlichen Untersuchungen
  • auch nach der Geburt des Kindes bis zum 3. Lebensjahr
  • nach Frühgeburt
  • bei drohender Fehlgeburt oder bei Verlust eines Kindes
  • nach einem Schwangerschaftsabbruch
  • zu Fragen der Sexualität, Familienplanung und Empfängnisregelung
  • bei unerfülltem Kinderwunsch

Wir informieren Sie:

  • über rechtliche Regelungen wie Mutterschutz, Elternzeit und Sorgerecht
  • über finanzielle Ansprüche wie Elterngeld, Unterhalt, Leistungen nach SGB II (Hartz IV)

Wir vermitteln Ihnen:

  • finanzielle Unterstützung durch staatliche und kirchliche Stellen
  • gut erhaltene Kleidung und Zubehör für Babys und Kleinkinder

Wir sind für Sie da.

  • Ihr Partner und Ihnen wichtige Personen sind beim Gespräch willkommen.
  • Alle Angebote richten sich an Frauen, Paare und Männer im Rahmen von Schwangerschaft und Geburt bis zum dritten Lebensjahr des Kindes.
  • Als katholische Beratungsstelle für Schwangere dürfen wir keinen Beratungsschein ausstellen, wie er für einen Schwangerschaftsabbruch nach § 219 Abs. 2 StGB vorgeschrieben ist. Doch ist in manchen Fällen die gefühlte Ausweglosigkeit der Situation nach einer solchen Beratung nicht mehr so groß oder ganz beseitigt, denn es gibt viele Möglichkeiten der staatlichen oder auch kirchlich-caritativen Unterstützung im Falle einer Geburt des Kindes.
  • Die Beratungsangebote sind kostenfrei. Es ist möglich, sich anonym beraten zu lassen. Die Beraterinnen unterliegen der Schweigepflicht.

Wir stehen Ihnen gerne nach vorheriger Terminabsprache zur Verfügung.